Was genau versteht man unter Kofinanzierung der Weiterbildung?
Privatunternehmen, die ordnungsgemäß in Luxemburg niedergelassen sind, erhalten eine finanzielle Beihilfe für die Weiterbildung ihrer Arbeitnehmer. Hierfür müssen die Unternehmen einen Kofinanzierungsantrag beim „Institut National pour le développement de la Formation Professionnelle Continue“ (INFPC) einreichen.
Die staatliche Beteiligung beläuft sich auf 15% der jährlichen Investition in die Weiterbildung der Mitarbeiter. Für bestimmte Kategorien von Arbeitnehmern erhöht sich dieser Prozentsatz um 20%.